Verantwortlich für den Inhalt:

 

Barbara Liebing

41352 Korschenbroich

b-v.liebing@arcor.de


 

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10  Absatz 3    MDStV:

    

 Barbara Liebing

 

 

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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung

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Copyright:

Das Copyright von allen auf dieser Website vorhandenen Fotos liegt

bei Barbara Liebing. Ohne ihre ausdrückliche und schriftliche Einwilligung

dürfen diese weder privat noch gewerblich genutzt, vervielfältigt, verändert

oder an Dritte weitergegeben werden.

 

Steuernummer : 114/5383/4650

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1.   Geltung

 

  1. Frau Barbara Liebing, Pescher Str. 95, 41352 Korschenbroich (nachfolgend „Fotografin“ genannt) bietet ihren Kunden Leistungen im Bereich Fotografie an. Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Fotografin werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Fotografin einen Vertrag durchführt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.

    • durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt.

    • Entgegenstehende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden – insbesondere AGB des Kunden – werden

 

  1. Auftragsproduktion

  1. .Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungenein, sind diese erst dann von der Fotografinanzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten .

  2. Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

  3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt.

  4. Sind der Fotografin innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen .

 

  1. Uhrheberrecht

 

  1. Der Fotografin steht das Uhrheberrecht an den Lichtbildwerken bzw. Lichtbildern nach Massgabe des Uhrheberrechtsgesetztes (UrhG) zu.

  2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbildwerke bzw. Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftragsgebers bestimmt.

  3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken , ist -sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde- jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen . Die Erlaubnis zur Unterlizensierung bedarf der besonderen Vereinbarung.

    1. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.

    2. Bei der Verwertung der Bilder, z.B in sozialen Medien, kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen als Urheber des Bildes genannt zu werden.Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

    3. Die digitalen, unbearbeiteten raw Dateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe dieser Dateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung .

    4. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin und nur mit Nennung des Namens der Fotografin gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt, fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

  1. Vergütung und Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Dateien nwird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale, ggf. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet ; Nebenkosten (Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Ggenüber Endverbraucher weist die Fotografin die Endpreise ggf. inkl. Mehrwertsteuer aus .

 

  1. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 20 ( in Worten zwanzig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

  2. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die Eigentumsrechte für die gelieferten Dateien, Abzüge und sonstige Waren ( z.B. Fotobücher) bei der Fotografin.

  4. Tritt der Auftraggeber vier Wochen oder kurzfristiger vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 25 % des vereinbarten Honorars als Auafallhonorar an die Fotografin zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Rtegelung unberührt.

  5. Sollten keine anderen Vereinbahrungen getroffen sein, werden folgende Reisekosten berechnet : je gefahrenen Kilometer 0,30 €, zzgl. je Stunde Fahrtzeit 35,-€. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen(gegen Beleg) in nRechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.

  1.   Haftung

 

Gegen die Fotografin gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten der Fotografin oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. DieOrganisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlichger Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörrungen etc. die Fotografinzu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es zum Ausfall der fotografin kommen, bemüht sich diese (soweit gewünscht ) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten eines beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten von Lieblingsfotos. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet wenn die Fotografin den Fototermin nicht wahrnehmen kann.

  1. Die Fotografin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fotografin bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

  2. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Fotografin nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

  3. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Fotografin insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

 

  1.   Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen gemäß des Datenschutzgesetzes zu behandeln. Ansonsten gilt hier die gesonderte Datenschutzerklärung.

 

  1. Allgemeines

 

  1. Gerichtstand ist der Geschäftssitz der Fotografin, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  2. Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist auf Verträge zwischen ihm und der Fotografin ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the international Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).

 

 

 



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